Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft (ESG-Kriterien)

Als Kapitalsammelstelle und professioneller Marktteilnehmer haben wir auch eine Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft. Wir orientieren uns bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung an den Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, den ESG-Kriterien.

Die ESG-Risiken (Enviromental, Social, Governance – Umwelt, Sozialverträglichkeit, Unternehmensführung) sind Ereignisse oder Bedingungen, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

Alle Unternehmen, in die wir in unseren Vermögensverwaltungen investieren müssen, sich einem dieser ESG-Risiken aktiv stellen und dürfen in den anderen Bereichen nicht kontraproduktiv aufgestellt sein.

Nachhaltigkeit ist viel mehr, als das Erreichen von Klimazielen. Im Einzelnen:

Verantwortung gegenüber der Umwelt:
ESG-Risiko Enviromental / Umwelt

Ein Unternehmen leistet wesentliche Beiträge in den Bereichen

• Klimaschutz

• Anpassung an den Klimawandel;

• Schutz der biologischen Vielfalt;

• Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;

• Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling;

• Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;

• Schutz gesunder Ökosysteme;

• Nachhaltige Landnutzung.

Verantwortung gegenüber der Gesellschaft:
ESG-Risiko Social / Sozialverträglichkeit

Ein Unternehmen leistet wesentliche Beiträge in den Bereichen

• Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung);

• Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes;

• Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen;

• Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit;

• Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz;

• Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette;

• Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten;

• Steuerehrlichkeit

Verantwortung gegenüber Gesellschaft:
ESG Risiko Governance / Gute Unternehmensführung

Ein Unternehmen leistet wesentliche Beiträge in den Bereichen

• Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption;

• Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand und Aufsichtsrat;

• Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit;

• Ermöglichung von Whistle Blowing;

• Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten;

• Gewährleistung des Datenschutzes;

• Offenlegung von Informationen

GENEON NACHHALTIGKEITSPOLITIK UND EU OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.

In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitspräferenzen“, der „Nachhaltigkeitsfaktoren“ und der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.

Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir ab dem 10. März 2021 zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investmententscheidungen und Anlageempfehlungen (Art. 3 OffenlegungsVO)

  • Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)

  • Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO)

  • Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen (Art. 10 OffenlegungsVO)

UMSETZUNG ART. 3 EU OFFENLEGUNGS VO

ART UND WEISE DER EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN UNSERE INVESTMENTENTSCHEIDUNGEN UND ANLAGEEMPFEHLUNGEN

Geld wirkt. Immer.

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken werden so unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Wir haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Das Anlageuniversum des Aktienfonds orientiert sich daher am Portfolio des Global Challenges Index (GCX), dessen Systematik, Ausschlusskriterien und Positivkriterien wir ausführlich auf unserer Webseite http://www.nachhaltige-geldanlage.org erläutern. Als Lizenznehmer des GCX haben wir so Zugriff auf das Research und die Bewertungsmethoden der Ratingagentur.

Die Identifikation geeigneter Anlagen in den Programmen der Vermögensverwaltungen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.